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Antrag: Die ÖDP bekennt sich uneingeschränkt zur Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht beinhaltet auch das Recht, Gottesdienste in angemessenen Räumlichkeiten feiern zu können. Somit ist auch zuzulassen, dass Muslime ihren Glauben in Moscheen ausüben können. Bei der Planung und dem Bau sollen jedoch die Anwohner eingebunden werden. Moscheen sollen sich in das Ortsbild einfügen, wobei deren Gestalt (z. B. Minarett) über das Baurecht geregelt wird. Hinsichtlich des Gebetsrufes spricht sich die ÖDP für ein Verbot aus.
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Begründung: Dieser Antrag erkennt zum einen klar das Grundrecht der Religionsausübung an, zielt jedoch auch auf die Vermeidung von gesellschaftlichen Konflikten. Am konfliktträchtigsten ist der Gebetsruf, weil er auf viele Menschen fremd und bedrohlich wirkt und mit ihm außerdem ein (nichtchristliches) Glaubensbekenntnis verbunden ist: „Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet.“ Der Gebetsruf hat also missionarischen Charakter. Bisher ist es jeder Kommune selbst überlassen, mit den muslimischen Gemeinden zu einer Übereinkunft bezüglich des Gebetsrufs zu kommen. Gewöhnlich wird der Gebetsruf untersagt oder in einer beschränkten Lautstärke (z. B. ohne Verstärker) zugelassen. Der Antrag ist bezüglich der Moscheen im Wesentlichen eine Bestätigung der jetzigen Gesetzeslage, mit der Einschränkung, dass der Gebetsruf grundsätzlich untersagt sein soll.
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Antrag: Die ÖDP spricht sich dafür aus, dass das Tragen einer Ganzkörperverschleierung, die das Gesicht oder Teile des Gesichtes verdeckt, in der Öffentlichkeit verboten wird.
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Begründung: Kleidung, die in der Öffentlichkeit getragen wird, darf nicht gegen wichtige Grundsätze des deutschen Rechtsstaates verstoßen. Das ist bei der Ganzkörperverschleierung – insbesondere bei derjenigen, die auch das Gesicht oder Teile des Gesichtes verdeckt - der Fall. Eine solche Kleidung ist nämlich Ausdruck einer fundamentalistischen Auffassung des Islams und verstößt durch die Unterbindung des Sichtkontakts gegen die Menschenwürde und darüber hinaus auch gegen das Vermummungsverbot.
Hintergrundinformation: Ein Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht verdeckt und nur einem Gitter bedeckten Sehschlitz belässt, ist die in Afghanistan verbreitete Burka. Auch der ursprünglich aus der Beduinenkultur der arabischen Halbinsel stammende Niqab ist ein das Gesicht mit Ausnahme der Augen verdeckender Vollschleier. Der vor allem im Iran getragene Tschador lässt dagegen das Gesicht frei.
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